Olaf Scholz: „Mindestlohnentscheidung nicht auf sich beruhen lassen“

Olaf Scholz: „Mindestlohnentscheidung nicht auf sich beruhen lassen“

Bundeskanzler Olaf Scholz sagte auf dem Gewerkschaftstag der NGG, die anstehende Erhöhung des Mindestlohns sei „nicht in Ordnung“. Bei der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission hatten die Arbeitgebervertreter sich über die Stimmen der Gewerkschaften hinweggesetzt und eine Erhöhung des Mindestlohns um gerade mal 41 Cent auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 beschlossen. Die Gewerkschaften hatten diese Arbeitgeber-Entscheidung gegen ihr Votum stark kritisiert.

Olaf Scholz stellte sich in seiner Rede auf dem Gewerkschaftstag der NGG nun an die Seite der Gewerkschaften und bezeichnete die Entscheidung der Kommission als „Mehrheitsentscheidung gegen die Gewerkschaften“. Und weiter: „Das können wir nicht auf sich beruhen lassen.“

Der Bundeskanzler kündigte außerdem an, sich bei den öffentlichen Vergabegesetzen für Löhne einsetzen zu wollen, „die sich am Tarif orientieren.“ Er wolle eine Gesellschaft, in der „alle von ihrem Lohn anständig leben können.“  Scholz verwies auf Entlastungen seiner Bundesregierung wie zum Beispiel geringere Sozialversicherungsbeiträge für die unteren Einkommensgruppen oder die Erhöhung des Kindergeldes. Sie seien in Summe „die größten Einkommenserhöhungen der unteren Lohnbereiche in den vergangenen 20 Jahren.“

Olaf Scholz ist nach Willy Brandt und Gerhard Schroder der dritte Bundeskanzler, der auf einem Gewerkschaftstag der NGG gesprochen hat. Etwa zwei Dutzend jungeNGGler*innen hielten während seiner Rede schweigend Schilder hoch, auf denen sie ihn für seine Asylpolitik kritisierten. Statt „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“ forderte die jungeNGG auf ihren Schildern, im großen Stil den Klimawandel zu bekämpfen oder im großen Stil Gleichberechtigung zu schaffen. Scholz ging in seiner Rede auf die Plakataktion ein und bezeichnete die jüngst beschlossenen Pläne der Ampelkoalition als „modernstes Einwanderungsgesetz der Welt“. Die Bundesregierung stelle das Grundrecht auf Asyl „nicht in Frage“.